Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen und Tagespflege

Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege und einer Kindertageseinrichtung werden durch die Stadt Meckenheim öffentlich-rechtliche Beiträge zum öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten erhoben. Die Grundlagen und die Beitragsstaffel können der Satzung der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen entommen werden.