Beistandschaft (Unterhalt/Vaterschaft)

Das Jugendamt kann Sie bei der Berechnung sowie Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Ihres / Ihrer Kinder unterstützen.
Das Angebot reicht hier von einer reinen Beratung über die Berechnung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung des Anspruches.