Jugendschutz
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Im Kinder- und Jugendschutz geht es sowohl um Prävention als auch um Intervention. Der Kinder- und Jugendschutz
- will Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und
- eine positive Kultur des Aufwachsens schaffen, in der potenzielle Gefährdungen wenig Chancen zur Entfaltung haben.
- will junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit hinführen
- will Eltern und andere Erziehungsberechtigte dabei unterstützen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen
- achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, vor allem auf Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung und des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Kinder und Jugendliche sollen durch diese Gesetze vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren am Arbeitsplatz geschützt werden, damit ihre Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann - befasst sich mit der Thematik des Jugendmedienschutzes.
Der Jugendmedienschutz hat die Aufgabe, Einflüsse der Erwachsenenwelt auf Kinder und Jugendliche, die dem Entwicklungsstand der Heranwachsenden noch nicht entsprechen, fern zu halten und sie so bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen. Die Jugendmedienschutzinstitutionen beurteilen Medieninhalte aufgrund ihres Gefährdungs- oder Beeinträchtigungspotenzials und regeln deren öffentliche Verbreitung. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien befasst sich auf Grundlage des Jugendschutzrechts mit dem Jugendmedienschutz.
Der Kinder- und Jugendschutz basiert auf einem erzieherischen und einem gesetzlichen Auftrag.