Wohnberechtigungsscheine
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird benötigt, um eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anzumieten.
Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr und berechtigt Sie zur Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Da die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins davon abhängt, ob Sie die vom Land NRW vorgegebene Einkommensgrenze einhalten, muss bei Antragstellung eine Berechnung Ihres Gesamteinkommens durchgeführt werden. Die gesetzliche Einkommensgrenze setzt sich aus der Anzahl der Haushaltsmitglieder zusammen. Diese Grenze wird dann Ihrem Jahreseinkommen gegenübergestellt.
Wie hoch sind Ihre Einkünfte? Sind Sie in einer besonderen Situation, wie z.B. alleinerziehend, schwerbehindert, jung verheiratet? Diese Punkte verändern die Einkommensgrenze und die Einkommensberechnung. Lassen Sie sich hierzu gerne beraten, damit eine Bearbeitung problemlos erfolgen kann.
Wohnberechtigungsscheine sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes zu beantragen und gelten in ganz NRW. Möchten Sie aus einem anderen Bundesland zuziehen, müssen Sie für Nordrhein-Westfalen einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen.
Wird Ihnen von der Stadt Meckenheim ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt, werden Sie als wohnungssuchend vorgemerkt. Sobald eine geeignete öffentlich geförderte Wohnung in Meckenheim freigemeldet wird, erhalten Sie von der Stadtverwaltung eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vermieter/Hausverwaltung.
Gebühren
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist gebührenpflichtig. Es fallen auch Gebühren an, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.
Verwaltungsgebührensatzung Gebührentarif Tarifstelle 22. a) – f):
a) Wohnberechtigungsschein (A-Schein) 10,00 €
b) Wohnberechtigungsschein (B-Schein) 20,00 €
c) Bescheinigung II. Förderweg 20,00 €
d) Bescheinigung für Zinsvergünstigung 20,00 €
e) Tauschbescheinigung 20,00 €
f) Ablehnung der Bescheinigung oder Antrages 7,50 €
Die jeweilige Gebühr wird erst nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrages fällig. Unter verschiedenen Voraussetzungen kann die Ausstellung gebührenfrei erfolgen.
Kontakt
Isabell Müller: Detailseite
Stadtverwaltung Meckenheim
50 Soziale Leistungen, Inklusion und Ehrenamt
Soziales Wohnungswesen, Ehrenamtskarte und Ehrenamtskoordination