Auslandsgeburten und Auslandssterbefälle (Beurkundung)
Beim Standesamt des Wohnortes kann eine nachträgliche Beurkundung der Geburt oder des Sterbefalles eines deutschen Staatsangehörigen beantragt werden.
Entstehen mir Kosten?
Nachträgliche Beurkundung der Geburt 40,00 €.
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles 21,00 €.
Online-Beantragung im Kommunalportal
Die Anforderung und Bezahlung von Urkunden und Bescheinigungen ist auch komplett online möglich.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Fachbereich 10 - Hauptverwaltung, IT und Bürgerservice: Detailseite
Leitung: Frank Ronstadt
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4
3. OG und EG