Auslandsgeburten und Auslandssterbefälle (Beurkundung)

Beim Standesamt des Wohnortes kann eine nachträgliche Beurkundung der Geburt oder des Sterbefalles eines deutschen Staatsangehörigen beantragt werden.

Entstehen mir Kosten?

Nachträgliche Beurkundung der Geburt 40,00 €.
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles 21,00 €.

Online-Beantragung im Kommunalportal

Die Anforderung und Bezahlung von Urkunden und Bescheinigungen ist auch komplett online möglich.