Elternbeiträge für OGS-Nutzung
Für die Teilnahme an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) werden durch die Stadt Meckenheim öffentlich-rechtliche Beiträge zum öffentlichen Finanzierungsanteil an den Jahresbetriebskosten erhoben. Die Beitragshöhe wird gemäß einer vom Rat der Stadt beschlossenen Beitragsstaffel festgesetzt.