Verbrennung von Schlagabraum
Genehmigtes Abbrennen von gefällten Gehölzen etc.
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Fachbereich 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz: Detailseite
Leitung: Bettina Wilms
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4