Einbürgerung
Zuständige Einbürgerungsbehörde für Meckenheimer Bürgerinnen und Bürger ist die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg.
Informationen, Anträge, Merkblätter und eine Aufstellung der beizubringenden Unterlagen erhalten Sie online auf der Homepage des Rhein-Sieg-Kreises unter folgendem Link: https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_30/Abteilung_30.3/Einbuergerung.php.
Bei konkreten Fragen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen sowie zum Ablauf des Einbürgerungsverfahrens wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Einbürgerungsbehörde (staatsangehoerigkeit@rhein-sieg-kreis.de).
Der ausgefüllte Antrag auf Einbürgerung und die vollständigen Unterlagen (bitte alles jeweils in Kopie und Original vorlegen) kann entweder bei der Kreisverwaltung in Siegburg oder im Bürgerbüro der Stadt Meckenheim abgeben werden.
Für die Abgabe bei der Stadt Meckenheim ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (telefonisch unter 02225 / 917-525 oder per Mail: sonja.craemer@meckenheim.de).