Frühe Hilfen - Unterstützung von der Schwangerschaft bis zum 6. Lebensjahr
Seit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Januar 2012 ist die öffentliche Jugendhilfe verpflichtet, dem Auftrag des Bundeskinderschutzgesetzes nachzukommen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes sind die Frühen Hilfen, die Eltern und Kinder ab Schwangerschaft bis zur Vollendung des 6. Lebensjahr sowie Fachkräfte als Zielgruppe haben. Die Stadt Meckenheim hatte bereits schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Bausteine der Frühen Hilfen vorgehalten. Durch das Gesetz wurden diese implementiert und stetig weiter ausgebaut.
Mittlerweile verfügt die Stadt Meckenheim über folgende Angebote der Frühen Hilfen, die teilweise in Kooperation mit der Diakonie bestehen:
- der BabyWillkommensBesuch (BBM) nach der Geburt durch eine Hebamme, die durch ein Gratulationsschreiben des Bürgermeisters angekündigt wird
- das kostenfreie Angebot der Inanspruchnahme einer Familienhebamme
- die Servicestelle „FragNach“ die bei Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Kind kontaktiert werden kann
- das interkulturelle Frühstückscafé „MamaMia“
- die Familienlotsin der Stadt Meckenheim Hanna Esser
- ein regionales und überregionales Netzwerk der Frühen Hilfen, das regelmäßig überregionale Netzwerktreffen für Fachkräfte ausrichtet
- regelmäßige interdisziplinäre Fallkonferenzen für Fachkräfte