Zinssenkungsbescheinigungen (zur Vorlage bei der NRW.Bank)
Für Baudarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, die von Personen mit selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch genommen werden, erhebt die NRW.BANK nach einem festgelegten Zeitraum erstmalig Zinsen, bzw. erhöht den Zinssatz.
Für Personen, die ein Darlehen aufgenommen haben, besteht die Möglichkeit, bei der NRW.BANK einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen. Die NRW.BANK informiert ihre Darlehensnehmer regelmäßig über diese Möglichkeit.
Voraussetzungen
Die Zinssenkung ist abhängig von der Einkommenssituation und erfordert eine Einkommensberechnung. Diese Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW (WFNG NRW).
Die Einkommensprüfung und die Erteilung der notwendigen Bescheinigung für die NRW.BANK erfolgt durch die Kommune. Hierzu ist vom Darlehensnehmer ein Antrag auf Erteilung einer Zinssenkungsbescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK zu stellen.
Unter Vorlage der Bescheinigung kann dann der Antrag auf Zinssenkung bei der NRW.BANK gestellt werden.
Gebühren
Für die Erteilung der Bescheinigung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,00 € an.
Kontakt
Isabell Müller: Detailseite
Stadtverwaltung Meckenheim
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Soziales Wohnungswesen, Ehrenamtskarte und Ehrenamtskoordination