Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz, Zivilschutz

Unter dem Begriff Bevölkerungsschutz versteht man alle Einrichtungen und Maßnahmen, die dem Schutz der Zivilbevölkerung vor Gefahren und Krisen dienen. Ziel ist es, im Ernstfall schnell und wirksam Hilfe zu leisten und Schäden für Menschen, Sachwerte und die Umwelt zu minimieren.

Grundsätzlich wird zwischen zwei Bereichen unterschieden:

  • Zivilschutz: Zuständig für den Schutz der Bevölkerung sowie öffentlicher Einrichtungen im Verteidigungs- oder Spannungsfall. Diese Aufgabe liegt beim Bund.
  • Katastrophenschutz: Bezieht sich auf Maßnahmen zur Abwehr und Bewältigung von Naturkatastrophen, technischen Großschäden oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Bundesländern und wird auf Kreise und Kommunen übertragen – häufig mit operativer Umsetzung durch die Feuerwehren.

Ein zentrales Element im Katastrophenschutz ist die Warnung der Bevölkerung, die laut § 3 Abs. 1 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz) in die Zuständigkeit der Kommunen fällt.

Die kommunalen Dienststellen – hier die Abteilung „Feuerwehr und Bevölkerungsschutz“ im Ordnungsamt – übernehmen darüber hinaus zahlreiche weitere Aufgaben, unter anderem:

  • Festlegung und Organisation von Evakuierungsräumen im Katastrophenfall
  • Erstellung von Notfallplänen bei Ausfall kritischer Infrastrukturen (z. B. Strom, Wasser)
  • Koordination von Schutzmaßnahmen im Falle von Pandemien

und vieles mehr.

Diese Aufgaben dienen der umfassenden Vorbereitung auf Krisenlagen und tragen maßgeblich zur Sicherheit und Resilienz der Bevölkerung bei.

Weitere Informationen auch auf der Seite Notdienste.