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Stressfrei in den Urlaub
Reisedokumente rechtzeitig prüfen und beantragen
„Ist mein Reisepass, Personalausweis oder der Pass der Kinder noch gültig?“ Diese Frage gewinnt insbesondere vor der Urlaubszeit an Bedeutung. Denn nichts ist ärgerlicher, als mit abgelaufenen Reisedokumenten unterwegs zu sein.
Das Bürgerbüro der Stadt Meckenheim weist in diesem Zusammenhang darauf hin, die neuen Ausweispapiere rechtzeitig zu beantragen, da die Ausstellungsdauer für Personalausweise und Reisepässe einige Wochen beträgt. „Die Bürgerinnen und Bürger können unseren Service an allen Tagen in der Woche in Anspruch nehmen“, betont die Leiterin des städtischen Fachbereichs Bürgerbüro, Personenstandswesen, Statistik und Wahlen, Ursula Schmitz. „Dazu vereinbaren Sie bitte vor dem Besuch der Stadtverwaltung einen Termin!“ Online ist dies unter https://termine.meckenheim.de möglich.
Ohne Termin ist das Bürgerbüro mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr erreichbar. Bürgerinnen und Bürger sollten längere Wartezeiten einplanen. Für die telefonische Vereinbarung von Terminen sowie für sonstige telefonische Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros montags, dienstags sowie donnerstags und freitags von 9 Uhr bis 10.30 Uhr sowie zusätzlich dienstags und donnerstags von 14 Uhr bis 15 Uhr unter den Rufnummern (02225) 917-206, -207 und -208 zur Verfügung.
Per E-Mail ist das Bürgerbüro unter buergerbuero@meckenheim.de - auch zwecks Terminvereinbarung - erreichbar. Es wird darum gebeten, in der E-Mail die entsprechende Rückrufnummer anzugeben.
Weiterhin weist die Stadt Meckenheim daraufhin, dass aufgrund der bundesweit massiv gestiegenen Auftragslage bei der Bundesdruckerei die Bearbeitung eines Personalausweises oder Reisepasses zurzeit rund drei bis sechs Wochen dauert.
Grundsätzlich gilt es, bei der Beantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen folgendes zu beachten:
- Die persönliche Vorsprache der Antragstellenden ist erforderlich. Dies gilt auch für Kinder.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild ist mitzubringen.
- Der vorhandene Personalausweis bzw. Reisepass ist vorzulegen.
- Bei Erstbeantragung von Ausweisdokumenten jeglicher Art muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.
Für die Beantragung von Kinderreisepässen ist folgendes mitzubringen:
- Geburtsurkunde oder vorhandenes Ausweisdokument des Kindes,
- aktuelles biometrisches Lichtbild,
- Einverständniserklärung sowie Ausweise beider Elternteile oder Beschluss über das alleinige Sorgerecht.