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Erstattung von Kita- und OGS-Beiträgen
Stadt Meckenheim unterstützt Familien in Betreuungsfragen auch finanziell
In Zeiten von Corona und Einrichtungsschließungen von Kindertageseinrichtungen (Kita) bzw. Offenen Ganztagsschulen (OGS) stellen sich viele Eltern auch die Frage nach dem Umgang der Stadt Meckenheim mit den Beiträgen für die Kinderbetreuung.
Daher die gute Nachricht vorweg: Die Stadt Meckenheim hat die Entscheidung getroffen, die Beiträge für Kinderbetreuungsangebote in Kitas, der Kindertagespflege und der OGS für Erziehungsberechtigte, die eine sogenannte „Notbetreuung“ nicht in Anspruch nehmen, zu erstatten. Da das Land hierzu keine einheitlichen Vorgaben gibt, hat die Apfelstadt eine individuelle Entscheidung getroffen.
Für diese Entscheidung ist jedoch grundsätzlich ein Beschluss des Rates notwendig, weil es schließlich um den Verzicht von geplanten Einnahmen geht. Je nach Dauer der Schließung bedeutet dies ein Einnahmeausfall für den Haushalt in sechsstelliger Größenordnung.
Da aufgrund der Corona-Krise derzeit keine politischen Gremiensitzungen stattfinden, ist der Beschluss im Wege der Dringlichkeit getroffen worden. Deutliche Signale in diese Richtung kamen im Vorhinein auch aus der Politik. Ein Verzicht in diesen Zeiten sei angezeigt und die Entscheidung werde fraktionsübergreifend mitgetragen.
„Aufgrund der aktuellen Situation und der unverschuldeten wirtschaftlichen Unsicherheit für viele Familien in Meckenheim war es uns wichtig, hier möglichst früh auch hinsichtlich finanzieller Fragen ein klares Signal für die Bürgerinnen und Bürger zu senden. Dort wo keine Betreuungsleistung erbracht wird, sollen die Eltern in dieser besonderen Situation auch nicht finanziell in Anspruch genommen werden. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Fraktionen im Rat der Stadt Meckenheim für die deutliche politische Unterstützung und verstehe das auch als Zeichen des solidarischen Miteinanders in unserer Stadt“, so Holger Jung, Schul- und Jugenddezernent der Stadt Meckenheim.
Konkret bedeutet dies für Meckenheimer Eltern, dass bereits gezahlte Beiträge unbürokratisch und ohne Antrag voraussichtlich ab Ende April erstattet werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Mittagsverpflegung in den städtischen Einrichtungen.
Die Beitragserstattung bezieht sich natürlich auch auf Kitas in freier Trägerschaft, bezüglich des „Essensgeldes“ werden die Träger in eigener Zuständigkeit entscheiden.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der Serviceseite Corona- Infos für Eltern