Infoleiste

Topmeldungen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

E-Lastenräder testen

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

19.04.2024

"Cargobike Roadshow"

weiterlesen

19.04.2024

"Meckenheimer Bürgerverein e.V. lädt ein zu einem Vortragsabend"

weiterlesen

20.04.2024

"Krönungsball"

weiterlesen

E-Tretroller: Neue Facette in der Mobilität

Regelungen der Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr sind zu beachten

Mit den E-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, ist die Mobilität um eine Facette reicher: Am 15. Juni trat die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ in Kraft. Hierbei gilt es einiges zu beachten:

Elektrorollernutzung-zu-zweit-ist-verboten
Zu zweit auf dem Elektroroller? Das ist verboten! Bildquelle: pixabay

E-Scooter sind keine Kinder- bzw. Spielzeugroller sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Der Fahrer muss mindestens vierzehn Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist jedoch nicht erforderlich. Pflicht ist allerdings eine gültige Versicherung.

Die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Elektrokleinstfahrzeuge beträgt 20 km/h. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Nutzung von E-Scootern nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen oder gemeinsamen Geh- und Radwegen erlaubt. Außerorts darf zusätzlich auf dem Seitenstreifen gefahren werden. Die Fahrbahn darf nur benutzt werden, wenn diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind.

Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden, auch wenn sie für den Radverkehr freigegeben sind. Für die Fußgängerzone am „Neuen Markt“ in Meckenheim bedeutet das für E-Scooter: „Schieben“. Auch Feld- und Waldwege sind grundsätzlich tabu.

Daneben gelten bei E-Tretrollern die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.

Die Stadt Meckenheim appelliert grundsätzlich an ein faires und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr und wünscht „Allseits sichere Fahrt“.

Auf der Seite der Polizei Bonn gibt es weitere Informationen zum Thema:
https://bonn.polizei.nrw/artikel/e-scooter-grenzenloser-spass
Auch einen Informationsflyer kann man dort herunterladen:
https://bonn.polizei.nrw/sites/default/files/2019-08/Flyer_neu_Ansichtsversion.pdf
Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine FAQ-Seite für die häufigsten Fragen eingerichtet:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/elektrokleinstfahrzeuge-verordnung-faq.html