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Maibäume gehören nicht an die Straßenlaternen

Forstrevier verkauft am 30. April frisch geschlagene Birken

Bald schon flattern bunte Krepp-Bänder im Wind, prägen zahllose Birken im frühlingshaft-grünen Kleid das Bild der Region. Der Maibaum gilt im Rheinland als Zeichen der Liebe. Ihn setzen Männer ihrer Angebeteten traditionell in der ersten Mainacht, um ihre Zuneigung und Verbundenheit zu demonstrieren – so auch in Meckenheim.

Damit der Baum auch wirklich frisch ist, bietet das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft geschlagene Maibäume am Sonntag, 30. April, zum Verkauf an. Am „Bahnhof Kottenforst“ sind die Birken zwischen 14 Uhr und 20 Uhr im Forstrevier Venne erhältlich. Schilder weisen den Weg zur Verkaufsstelle. Eine weitere Möglichkeit, einen Baum ab 15 Euro zu erwerben, besteht im Forstrevier Kottenforst. Treffpunkt ist von 11 Uhr bis 16 Uhr der Parkplatz Rulandsweg an der L 261. Zu erreichen ist dieser aus Meckenheim Richtung Röttgen, 200 Meter vor dem Ortseingang Röttgen. Von hier aus folgen Interessierte der Beschilderung.

Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW verweist darauf, dass das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Waldbesitzers beziehungsweise des Revierförsters eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl darstellt.

Hinsichtlich des meist abenteuerlichen Transportes der Bäume macht der Landesbetrieb auf folgende polizeiliche Hinweise aufmerksam:
- Die Bäume sind verkehrssicher zu befestigen und dürfen mit dem Fahrzeug die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten;
- Die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen;
- Das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter überragt;
- Kennzeichen und Beleuchtung sind nicht zu verdecken.

Aus gegebenem Anlass wenden sich auch die Stadtwerke an die Öffentlichkeit, denn in der Vergangenheit wurden vermehrt Schäden verursacht, indem die Maibäume an Straßenlaternen angebracht waren. Darum bitten die Mitarbeiter, dies zu unterlassen. Die Masten sind nicht als Baumbefestigung vorgesehen. Des Weiteren sollen die Straßenlaternen ihren eigentlichen Zweck erfüllen und als Lichtquelle dienen – auch in der Nacht zum 1. Mai.