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Scharkavirus schädigt Steinobstbäume
Landwirtschaftskammer stellt Befall fest
Der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hat im Bereich des Wormersdorfer Baches einen Befall mit dem Scharkavirus festgestellt. Nun ist die Stadt Meckenheim aufgefordert, die betroffene 150m lange Hecke bis spätestens Mitte September zu roden.
Das Scharkavirus verursacht bei Steinobstsorten wie Pflaumen, Mirabellen oder Kirschen erhebliche Schäden. In der Folge ist der Stadt Meckenheim durch die Landwirtschaftskammer NRW aufgrund der Verordnung zur Bekämpfung des Scharkavirus in Verbindung mit dem Pflanzenschutzgesetz ein entsprechender Rodungsbescheid zugegangen.
Die Maßnahme selbst wird durch Fachkräfte des städtischen Baubetriebshofes durchgeführt und das gerodete Gut anschließend ortsnah verbrannt, um die Verbreitung des Erregers zu unterbinden. Sie dient dem Schutz des hiesigen Obstanbaugebietes.