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Glasverbot am Meckenheimer Schulcampus
Täglich von 21 Uhr bis 6 Uhr
Für den Meckenheimer Schulcampus gilt ab sofort ein Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasbehältnissen- ein sogenanntes Glasverbot.
In der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr sind das Mitführen und die Benutzung von Glasgefäßen auf dem Schulcampus Meckenheim außerhalb von geschlossenen Räumen untersagt. Damit reagiert die Stadt Meckenheim auf die Tatsache, dass sich das Areal rund um den Meckenheimer Schulcampus mit seinen Grünanlagen zu einem beliebten Treffpunkt für Jugendliche und junge Erwachsene aus Meckenheim und der Umgebung entwickelt hat.
Nach den Treffen der jungen Leute bleibt jedoch eine Fülle an leeren Flaschen zurück und Glasbruch ist vorprogrammiert.
Dabei kann es dann zu Verletzungen von Schülern des Schulcampus kommen. Zudem werden die Anlagen auch gerne von Passanten genutzt, die durch die Scherben Schaden erleiden können. Auch so mancher Fahrradschlauch musste danach geflickt werden.
Bürgermeister Bert Spilles stellte klar, dass die Verunreinigungen durch Glas die Maßnahme begründe. Gegen das Feiern und die Treffen der jungen Meckenheimer am Schulcampus bestünden grundsätzlich keine Bedenken.
Der Geltungsbereich für das Glasverbot ist in den letzten Tagen markiert und ausgeschildert worden, so dass nun mit Bekanntgabe im Amtsblatt die Allgemeinverfügung des Mitführungs- und Benutzungsverbotes von Glasbehältnissen am Schulcampus Meckenheim in Kraft ist.