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Beschlüsse der Jagdgenossenschaft Meckenheim
In der Sitzung am 10. Mai 2023 hat die Versammlung der Jagdgenossenschaft Meckenheim die nachfolgenden Beschlüsse gefasst:
Der Geschäfts- und Kassenbericht für das Jagdjahr 2022/23 sowie der Bericht der Kassenprüfer wurden zustimmend zur Kenntnis genommen. Anschließend wurde dem Vorstand und dem Kassenverwalter einstimmig Entlastung erteilt. Es wurde ohne Gegenstimme entschieden, der Ortsbauernschaft für das Jagdjahr 2022/23 eine Zuwendung zukommen zu lassen. Auf Vorschlag des Vorstands wurden Geldspenden in Höhe von jeweils 400 Euro für folgende Meckenheimer Vereine beschlossen:
- Bürgerstiftung Meckenheim
- Wir für Euch e.V.
- Meckenheim hilft e.V.
Für weitere wildökologische Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbereiche bodenbrütender Vögel sowie des Feldhasen wurde einstimmig entschieden, ein Zuschuss für diese Maßnahmen in Höhe von jeweils 150 Euro für beide Reviere zu leisten.
Jagdpachtanteile an die Jagdgenossen werden gemäß der gesetzlichen Regelung nur auf Antrag ausgezahlt, wobei darauf hingewiesen wird, dass der Antrag auf Auszahlung innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung gestellt werden muss, da ansonsten die Verjährung eintritt. Der vom Vorstand im Entwurf vorgelegte Haushaltsplan für das Jagdjahr 2023/24 wurde einstimmig bewilligt. Die Herren Willi Braun Brück und Werner Brück wurden von der Versammlung ohne Gegenstimmen zu Kassenprüfern bestellt.
Meckenheim, 11. Mai 2023
Fritz Manner
Jagdvorsteher
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 26. Mai 2023.