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Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Meckenheim über die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied der Stadt Meckenheim
Gemäß § 45 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.1998 S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412) habe ich
Luisa Blome, geboren 1994,
mit Wirkung vom 24. April 2023 als Nachfolgerin für Otmar Soukup festgestellt. Frau Blome hat die Wahl angenommen.
Herr Soukup hat das Ratsmandat mit Ablauf des 3. April 2023 niedergelegt. Die Reserveliste der CDU Meckenheim sieht keine direkte Ersatzbewerberin bzw. keinen direkten Ersatzbewerber vor. Es wird festgestellt, dass die in der Reserveliste der CDU Meckenheim unter Platz 20 aufgeführte Luisa Blome nachgerückt ist, da die Personen auf den Plätzen 1 bis 19 bereits als Ratsmitglieder verpflichtet sind oder den Sitz verloren haben.
Gegen diese Feststellung können gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim als Wahlleiter in 53340 Meckenheim, Siebengebirgsring 4, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meckenheim, den 24. April 2023
Holger Jung
Wahlleiter
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 5. Mai 2023.