Infoleiste
Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Meckenheim über die Ersatzbestimmung für ein Ratsmitglied der Stadt Meckenheim
Gemäß § 45 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW.1998 S. 454, ber. S. 509), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 412) habe ich
Erdmute Rebhan, geboren 1942,
mit Wirkung vom 9. Januar 2023 als Nachfolgerin für Nicole Deckers-Mülfarth, die bei der Kommunalwahl für die SPD angetreten war, festgestellt. Frau Rebhan hat die Wahl angenommen.
Frau Deckers-Mülfarth hat das Ratsmandat mit Ablauf des 31. Dezember 2022 niedergelegt. Die Reserveliste der SPD Meckenheim sieht keine direkte Ersatzbewerberin bzw. keinen direkten Ersatzbewerber vor. Es wird festgestellt, dass die in der Reserveliste der SPD Meckenheim unter Platz 14 aufgeführte Erdmute Rebhan nachgerückt ist, da die Personen auf den Plätzen 12 und 13 aus der Partei ausgeschieden sind bzw. das Ratsmandat abgelehnt haben.
Gegen diese Feststellung können gemäß § 45 Abs. 6 S. 8 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebiets, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim als Wahlleiter in 53340 Meckenheim, Siebengebirgsring 4, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.
Meckenheim, den 23. Januar 2023
Holger Jung
Wahlleiter
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 27. Januar 2023.