Infoleiste

Topmeldungen

E-Lastenräder testen

weiterlesen

Ein LeseZeichen für Meckenheim

weiterlesen

Wer hilft bei der Europawahl?

weiterlesen

Turnusmäßiger Austausch der Wasserzähler mit dem Eichjahr 2018

weiterlesen

Familie gesucht! Können Sie sich vorstellen, ein Pflegekind aufzunehmen?

weiterlesen
Symbolbild Karriereleitern

Stellenportal Meckenheim.de

Karriere und Stellen
in der Stadtverwaltung

weiterlesen
Symbolbild Logo Facebook

Facebook

Meckenheim.de
ist bei Facebook.

weiterlesen

Öffnungszeiten

Stadtverwaltung
Mo. bis Fr.  7:30 bis 12:30 Uhr
Mo.           14:00 bis 18:00 Uhr
Telefon 02225 917-0
Öffnungszeiten Bürgerservice
ohne Termin

Mi              7:30 bis 12:30 Uhr
Sonst nur mit Terminvergabe
https://termine.meckenheim.de/?rs
Per E-Mail: buergerbuero@meckenheim.de
Telefon für Termin nur Mo/Di/Do/Fr 9-10:30 Uhr + Di/Do 14-15 Uhr: 
(02225) 917-206/207/208

Weitere Kontaktdaten
Terminverwaltung Ara Displaying Images Cal

Termin- reservierung Bürgerservice

Zur Terminreservierung:

weiterlesen
Jungholzhalle Eingang

Veranstaltungen in der Jungholzhalle

Alle Informationen
zur Jungholzhalle:

weiterlesen
Symbolbild zur Wirtschaftsförderung online

Wirtschafts- förderung online!

Wirtschaftsförderung 
Meckenheim mit eigener Webseite:

weiterlesen
Symbolbild Familienlotsin

Familienlotsin

Ansprechpartnerin für unsere Familien
Hanna Esser
Telefon (02225) 917 289
hanna.esser@meckenheim.de

weiterlesen
Blütenkönigin Antonia Augenstein

Meckenheimer Blütenkönigin

Herzlich Willkommen
in Meckenheim

weiterlesen
Logo Mega - Meckenheimer Garantie für Ausbildung

MeGA

Meckenheimer
Garantie
für Ausbildung

weiterlesen
Symbolbild Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Gebührenfreies Parken in Meckenheim

Zum Plakat
Symbolbild Fahrradfreundliches Meckenheim

Fahrrad- freundliches Meckenheim

Meckenheim ist als fahrrad- freundliche Stadt ausgezeichnet

weiterlesen
Hände

Stiftungen in Meckenheim

Bürgerstiftung und Lückert-Stiftung

weiterlesen

Aktuelle Freizeit-Termine

20.04.2024

"Krönungsball"

weiterlesen

20.04.2024

"Samstagstour des ADFC Meckenheim"

weiterlesen

20.04-21.04.2024

"Die Jurassic Live Tour gastiert wieder in Meckenheim!"

weiterlesen

8. Satzung vom 24. März 2021 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern der Stadt Meckenheim (Hebesatzsatzung) vom 5. Juni 1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 3. April 2019

Aufgrund der § 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) i.V.m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) und des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) sowie § 1 des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern (RSteuZustG,NW) vom 16. Dezember 1981 (GV. NW. S. 732), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 738) hat der Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 24. März 2021 die folgende 8.Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern der Stadt Meckenheim vom 5. Juni 1997 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 3. April 2019 beschlossen:

Artikel I
§ 1 erhält folgende Fassung:
Die Hebesätze für die Gemeindesteuer werden ab dem Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 280 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 571 v. H.
Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital 510 v. H.

Artikel II
§ 2 erhält folgende Fassung:
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Gemeindesteuern der Stadt Meckenheim (Hebesatzsatzung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV NRW S. 916) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
  • die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
  • der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Meckenheim, den 29. September 2021
Stadt Meckenheim
Hans Dieter Wirtz
Erster Beigeordneter / Vertreter des Bürgermeisters

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 15./16. Oktober 2021.