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Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift
Das in 53340 Meckenheim gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Merl, Flur 2, Flurstück 190 ist vermessen worden.
Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift in der Zeit vom 23. August 2021 bis 22. September 2021 in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Wolfgang Klouth, Hauptstraße 94, in 53340 Meckenheim während der Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 10 Uhr bis 14 Uhr sowie Freitag von 10 Uhr bis 12 Uhr. Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind in der Geschäftsstelle innerhalb eines Monats nach der Offenlegung zu erheben.
Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsbericht Köln, Appellhofplatz 16, in 50667 Köln erhoben werden.
Meckenheim, den 20. August 2021
gez. Dipl.-Ing. Wolfgang Klouth, ÖbVI
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 20./21. August 2021.