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Anpassung der OGS-Beiträge zum 1. August 2021
Am 10. Juli 2019 wurden vom Rat der Stadt Meckenheim die 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Meckenheim über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich sowie die Anpassung der Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) zum 1. August 2021 beschlossen.
Die beschlossenen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen:
Meckenheim, den 29. Juni 2021