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Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2017

Der Rat der Stadt Meckenheim hat in seiner Sitzung am 24. März 2021 den Jahresabschluss der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt. Der Beschluss lautet:

  1. Der Rat der Stadt Meckenheim stellt den Jahresabschluss der Stadtwerke der Stadt Meckenheim zum 31. Dezember 2017 in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH in Köln gemäß Bericht vom 23. Februar 2021 geprüften Form fest.
  2. Der Jahresgewinn in Höhe von 161.005,69 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Rat der Stadt Meckenheim spricht dem Stadtwerkeausschuss für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung aus.

Zuvor war der Betriebsleitung in der Sitzung des Stadtwerkeausschusses am
16. März 2021 für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung erteilt worden.

„Abschließender Vermerk der gpaNRW
Die gpaNRW ist gemäß § 106 Abs. 2 GO NRW in der bis zum 31. Dezember 2018 gültigen Fassung (im Folgenden GO a.F.) i. V. m. Artikel 10 Abs. 1 des 2. NKFWG NRW gesetzliche Abschlussprüferin des Betriebes Stadtwerke Meckenheim. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2017 hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AKKURATA Treuhand GmbH, Köln, bedient.

Diese hat mit Datum vom 23. Februar 2021 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke der Stadt Meckenheim für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

Die gpaNRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Akkurata Treuhand GmbH ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:

Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der gpaNRW nicht erforderlich.

Herne, den 21. April 2021
gpaNRW
Im Auftrag
Harald Debertshäuser      (Siegel)"

Der vom Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 24. März 2021 festgestellte Jahresabschluss 2017 wird hiermit gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Zimmer 2.11, zur Einsichtnahme aus. Da die Verwaltung derzeit für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen ist, werden Sie, sofern Sie persönlich Einsicht nehmen möchten, gebeten, hierzu vorab einen Termin unter 02225/917-187 zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Meckenheim, den 28. April 2021
Heinz-Peter Witt                                            Pia-Maria Gietz
1. Betriebsleiter                                             weitere Betriebsleiterin

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 7./8. Mai 2021.