Infoleiste
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Am Montag, 21. Juni 2021, um 10 Uhr soll im Amtsgericht Rheinbach, Schweigelstraße 30, 1. Stockwerk, Saal 205, zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft öffentlich meistbietend versteigert werden:
Nach Feststellung des Sachverständigen handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhausbungalow bebautes Grundstück sowie Pkw-Stellplatzgrundstück mit Miteigentumsanteil an privaten Verkehrs- und Erschließungsflächen. Das Wohnhausgrundstück und der Pkw-Stellplatz sind nicht unmittelbar benachbart, können dennoch als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Das Einfamilienhaus ist seit vier Jahren unbewohnt und in einem schlechten, unbewohnbaren Zustand. Insbesondere liegen Feuchtigkeitsschäden vor.
Bezeichnung gemäß Meckenheim Blatt 1909:
Bestandsverzeichnis
lfd. Nr. 11, Meckenheim, Flur 3, Flurstück 2037, GF, Wohnen: Holunderweg 42, groß: 374 m², lfd. Nr. 12, Meckenheim, Flur 3, Flurstück 1519, GF, Wohnen: Auf dem Steinbüchel, groß: 16 m², lfd. Nr. 13/ zu 12, 1/12 (ein Zwölftel) Miteigentumsanteil an den Grundstücken: Meckenheim, Flur 3, Flurstück 924, GF, Wohnen: Auf dem Steinbüchel, groß: 158 m², Meckenheim, Flur 3, Flurstück 1516, GF, Wohnen: Auf dem Steinbüchel, groß: 83 m². Wert nach §§ 180 Abs. 1, 74 a Abs. 5 ZVG: 227.000 Euro, Wert für den Fall eines Einzelausgebotes: a) lfd. Nr. 11, Meckenheim, Flur 3, Flurstück 2037: 222.000 Euro, b) lfd. Nr. 12, Meckenheim, Flur 3, Flurstück 1519 mit ½ Anteil an Flurstück 924 und ½ Anteil an Flurstück 1516 5.000 Euro.
Das Gutachten kann nach vorheriger Rücksprache (02226/801-103 u. 104) eingesehen werden.
(011 K 023/19 Amtsgericht Rheinbach www.zvg-portal.de)
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 7./8. Mai 2021.