Infoleiste
Aktuelle Bodenrichtwerte 2021
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Sieg-Kreis und in der Stadt Troisdorf hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (Neubekanntmachung vom 3. November 2017 – BGBl I S. 3634) und gemäß § 37 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen - GrundWertVO NRW) vom 8. Dezember 2020 (GV. NRW., Ausgabe 2020 Nr. 57 vom 16. Dezember 2020 S. 1186) die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2021 ermittelt und in der Zeit vom 2. Februar 2021 bis 3. Februar 2021 für die folgenden Gemeinden und Städte beschlossen:
Gemeinde: Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg, Windeck
Stadt: Bad Honnef, Bornheim, Hennef, Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf
Die Bodenrichtwerte sind ab sofort für jedermann kostenfrei im Internet einsehbar. Unter der Adresse www.boris.nrw.de wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern nach Eingabe von Gemeinde/Stadt, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit der Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können. Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert innerhalb eines Gebietes. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit einem definierten Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück).
Jedermann kann während der üblichen Geschäftszeiten von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreishaus in 53721 Siegburg, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Siegburg, den 17. Februar 2021
gez. Kütt
Vorsitzender des Gutachterausschusses
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 26./27. Februar 2021.