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Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Meckenheim für die Haushaltsjahre 2021/2022

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit Anlagen einschließlich der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Meckenheim für die Haushaltsjahre 2021/2022 habe ich am 27. Januar 2021 dem Stadtrat zugeleitet.

Gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023), in der zur Zeit gültigen Fassung, liegt der Entwurf des Haushaltes 2021/2022 im Rathaus der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen durch den Stadtrat (die Beschlussfassung ist für den 24. März 2021 vorgesehen) zur Einsichtnahme aus. Da das Rathaus derzeit Corona-bedingt nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werde kann, werden die Einwohner*innen oder Abgabepflichtige, die persönlich Einsicht nehmen möchten, gebeten, hierzu vorab einen Termin unter Tel. (02225) 917 187 zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Gegen den Entwurf können Einwohner*innen oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Diese sind bis zum 19. Februar 2021 beim Bürgermeister der Stadt Meckenheim, Fachbereich Finanzen, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim, schriftlich einzureichen oder zu Protokoll zu geben, dazu ist ebenfalls vorab ein Termin zu vereinbaren.

Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen kann auch auf der städtischen Internetseite eingesehen werden.

Meckenheim, den 28. Januar 2021
Holger Jung
Bürgermeister

Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 5./6. Februar 2021.