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Bekanntgabe gemäß § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW und § 2 der Ehrenordnung der Stadt Meckenheim - 2020
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) und die vom Rat der Stadt Meckenheim beschlossene Ehrenordnung der Stadt Meckenheim schreiben vor, dass der Bürgermeister, alle Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger und Bürgerinnen der Fachausschüsse und Ortsvorsteher schrift-lich Auskunft über die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Bereiche geben müssen. Die Angaben werden im Amtsblatt sowie auf der Internetseite der Stadt Meckenheim (www.meckenheim.de) im Bereich des Ratsinformationssystems veröffentlicht.
gez.
Holger Jung
Bürgermeister
Die Veröffentlichung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Meckenheim am 18./19. Dezember 2020.