Liegenschaftskarte Auszug
Sie benötigen eine Karte, in der Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude dargestellt ist, zum Beispiel, weil Sie ein Bauvorhaben planen oder Ihr Grundstück beleihen möchten? Dann müssen Sie einen passenden Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben. Dieser Auszug ist die Flurkarte.
Wenn Sie Informationen über die Bodenschätzung benötigen, müssen Sie anstelle der Flurkarte die sogenannte Schätzungskarte erwerben. Diese stellt auf Grundlage der Flurkarte die Ergebnisse der Bodenschätzung dar.
Sie erhalten solche Karten beim Katasteramt Ihres Kreises oder kreisfreien Stadt. Auch viele Gemeinden und manche Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure bieten dies an. Die Karten stellen jeweils den aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters dar.
Wenn Ihnen ein bestimmter Stichtag oder der Kartenrahmen nicht wichtig sind, können Sie für ganz Nordrhein-Westfalen die Flurkarte online betrachten und sich kostenfrei Bildausschnitte ausdrucken (siehe hierzu auch die weiterführenden Links).
Rechtsgrundlage(n)
Dass Auszüge aus dem Liegenschaftskataster wie Flurkarte und Schätzungskarte bereitgestellt werden, ergibt sich aus dem Paragraphen 4 des Vermessungs- und Katastergesetzes (VermKatG NRW).
Die Gebühren der Vermessungsverwaltung ergeben sich aus der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW), insbesondere aus der dazugehörenden Anlage, dem Kostentarif (VermWertKostT).
Der Preis für einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster wird durch die Nummer 3.2 des Kostentarifs (VermWertKostT) festgelegt.
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Begriffe Liegenschaftskarte und Flurkarte sind gleichbedeutend. Der Fachbegriff der Katasterverwaltung lautet Flurkarte.
Verfahrensablauf
Einen Auszug aus der Flurkarte erhalten Sie wie folgt:
- Auszüge aus der Flurkarte oder aus der Schätzungskarte können von jedem beantragt werden. Diese Auszüge enthalten keine besonders geschützten Daten.
- Sie beantragen den gewünschten Auszug beim Katasteramt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Oftmals bieten auch kreisangehörige Gemeinden solche Auszüge an, seltener die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
- Die Auszüge, die Sie auf diese Art und Weise erwerben, stellen den aktuellen Inhalt des Liegenschaftskatasters dar.
- Ob Auszüge aus dem Liegenschaftskataster online beantragt werden können, ist von Amt zu Amt unterschiedlich. Oft werden zumindest Antragsformulare online angeboten.
- Wenn es noch nicht möglich ist, den gewünschten Auszug online zu beantragen, kann er zu den örtlichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro oder im Katasteramt erworben werden.
- Sie müssen die Adresse oder die Flurstücksnummer angeben, damit der passende Auszug erstellt werden kann.
Kosten
Bearbeitungsdauer
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen