Erweitertes Führungszeugnis

Kostenfreie Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

Wenn die Einsichtnahme in ein Führungszeugnis erforderlich ist, müssen die ehren- bzw. nebenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregister (BZRG) persönlich beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes beantragen. Das Führungszeugnis wird dem Antragsteller zugesendet.

Nach den Vorgaben des Bundesamtes für Justiz sind Ehrenamtler von der Gebührenpflicht für die Erstellung ihres Führungszeugnisses befreit, wenn der Träger ihre ehrenamtliche Tätigkeit schriftlich bestätigt.


Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises ist, kann das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen.