Die Jugendhilfe trägt dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen
(§ 1 Abs.3 Nr.4 SGB VIII).
Als struktureller Kinder- und Jugendschutz werden daher diejenigen Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendhilfe verstanden, die auf die Lebensbedingungen junger Menschen einwirken und durch strukturelle Maßnahmen Gefährdungspotenzialen entgegenwirken bzw. deren Entstehung verhindern (Schaffung kinder- und jugendgerechter Lebensbedingungen).
Lebensräume von Kindern und Jugendlichen sollen hierbei angepasst und verbessert werden, indem gesellschaftliche Zusammenhänge und Strukturen, welche die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, erkannt und durch gestaltende und planende Maßnahmen beseitigt werden, wie z.B. bei der Stadt-, Spielraum- und Freizeitstättenplanung.
„Sichere Orte schaffen – Schutz vor sexueller Gewalt in der Jugendarbeit“
Das neue Musikvideo “Aber sicher“ wurde von Zartbitter e.V. gemeinsam mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen entwickelt.
Kontakt:
Zartbitter e.V. - Kontakt- und Informationsstellen gegen sexuellen Missbrauch: Detailseite
Sachsenring 2
50677 Köln
Weitere Hilfen unter:
- Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
- Wildwasser - Fachberatungsstellen mit dem Schwerpunkt sexualisierte Gewalt
Jugendschutz auf dem Schulweg (und unterwegs)
Die Polizei NRW hat einen Handlungsleitfaden für Eltern, Kinder und Jugendliche herausgegeben, der Verhaltensregeln im Falle des Ansprechens durch Fremde empfiehlt:
Handlungsleitfaden als PDF