Mit rechtlichen Regelungen und Maßnahmen sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es jungen Menschen ermöglichen, in unserer Gesellschaft ungefährdet aufzuwachsen.
Das Jugendschutzgesetz regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabakwaren und Alkohol, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken und Spielhallen. Sanktionen erfolgen deshalb ausschließlich bei Gesetzesverstößen von Erwachsen wie z.B. von Gewerbetreibenden, Veranstaltern bzw. Anbietern. Aber auch andere Erwachsene stehen in der Verantwortung; dazu zählen z.B. personensorgeberechtigte und erziehungsbeauftragte Personen.