Kinder und Jugendliche müssen lernen, mögliche Gefährdungen selbst zu erkennen, sich kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen und sie allein oder zusammen mit anderen zu bewältigen. Ebenso sollen sie Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen erlernen. Auch die Eltern müssen befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Zum Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe gehören

  • die Information, Beratung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen, Eltern, Gewerbetreibenden, Behörden, freien Träger und der Öffentlichkeit
  • die Kooperation und Vernetzung mit anderen Institutionen, die Jugendschutzaufgaben wahrnehmen
  • die Aktivierung und Fortbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern, Pädagogen und Multiplikatoren
  • die pädagogische Begleitung im Bereich des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes.