Untersuchungsberechtigungsschein, Jugendschutzuntersuchung

Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS). Seit dem 1. Oktober 2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital.

Wie erhalte ich den UBS?

Jugendliche können den UBS ganz einfach und schnell alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern oder anderen Personensorgeberechtigten ausfüllen.

Direkt zur online-Beantragung und den Anleitungen und Erklärvideos:

Alternativ kann die online-Beantragung über das Kommunalportal der Stadt Meckenheim erfolgen:

Sollte es trotzdem noch individuelle Fragen zum Ablauf oder Schwierigkeiten bei der Beantragung geben, unterstützt und berät die zuständige Behörde am Wohnort der Jugendlichen.

Wenn die online Beantragung abgeschlossen ist, erhalten die Jugendlichen ihren UBS und eine individuelle UBS-ID direkt aufs Smartphone. Diese müssen dann nur noch beim Termin der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden.

Wer kann die Untersuchung durchführen?

Die Ärztin oder der Arzt für die Untersuchung kann frei gewählt werden.

Entstehen mir Kosten?

Die Kosten der Untersuchung werden durch das Land Nordrhein-Westfalen getragen.

Muss ich Fristen beachten?

Die Erstuntersuchung muss innerhalb der letzten 14 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein. Vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres muss eine Nachuntersuchung durchgeführt werden, sofern die/der Jugendliche dann noch nicht volljährig ist.