Reisepass

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist zweckmäßigerweise am Ort der Hauptwohnung zu stellen. Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich.

Bei Minderjährigen ist der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) persönlich und in Begleitung des Minderjährigen zu stellen. Die Unterschrift und die Abgabe des Fingerabdrucks (Fingerscan) ist bei Antragstellung im Bürgerservicezentrum zu leisten.

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Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei Erstbeantragung den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass und Geburtsurkunde
  • Aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild. Das Lichtbild kann bei einem Fotodienstleister, Drogeriemarkt oder im Bürgerbüro erstellt werden.
  • Bei Beantragung nach Einbürgerung oder Eheschließung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch. Evtl. Einbürgerungsurkunde, sofern die Einbürgerung erst kürzlich erfolgte.
  • Personalausweis

Besonderheiten/zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger:

  • Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Sind dieses die Eltern, genügt es jedoch, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
  • Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine
  • Sterbeurkunde
  • Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
  • Bei Ledigen ein Negativbescheinigung des Jugendamtes
  • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss

Frist

Der Reisepass ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden.

Die Fertigstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. vier bis
sechs Wochen.

Vorläufiger Reisepass

In dringenden Einzelfällen (z.B.: Reiseantritt innerhalb von drei Tagen) kann auch ein vorläufiger Reisepass - nur in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass - beantragt werden (benötigte Unterlagen siehe oben).

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Hinweise

Seit dem 1. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt. Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass oder einem Kinderreisepass (Ausstellungsdatum nach dem 26.10.2006) in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.

Kosten

  • Für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben 70 € (Express-Reisepass 102 Euro)
  • für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 37,50 € (Express-Reisepass 69,50 Euro)
  • für einen vorläufigen Reisepass 26 €.

Alle Kosten im Überblick auf der entsprechenden Seite des BMI - Bundesministerium des Inneren: