Namenserklärungen
- Erklärung zur gemeinsamen Namenführung in der Ehe
- Wiederannahme des Geburtsnamens oder früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
- Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Widerruf der Voranstellung.
Notwendige Unterlagen erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Entstehen mir Kosten?
21,- € (in bar zu entrichten)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Fachbereich 10 - Hauptverwaltung, IT und Bürgerservice: Detailseite
Leitung: Frank Ronstadt
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4
3. OG und EG