Gestattungsverträge
Gestattungsverträge werden abgeschlossen, wenn ein Versorgungsunternehmen oder eine private Person städtischen Grundbesitz, z.B. für eine Leitung, eine Zuwegung oder im Rahmen der Umsetzung eines Bauvorhabens, in Anspruch nehmen möchte. Der Gestattungsvertrag beinhaltet regelmäßig die Inanspruchnahme der Grundstücksfläche, die damit verbundenen Pflichten, Verkehrssicherungspflicht und Instandhaltung sowie die zu zahlende Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung richtet sich nach der Wertminderung, die das Grundstück durch die fremde Nutzung erfährt.
Die Liegenschaftsverwaltung übernimmt die Aufgabe die notwendigen Verträge zu erarbeiten. Sofern diese mit einem Bauantrag verbunden sind, beispielsweise weil bauliche Anlagen in den Luftraum öffentlicher Flächen ragen, wird ein Gestattungsvertrag erst dann abgeschlossen, wenn eine notwendige Baugenehmigung erteilt werden kann.