Erwerb und Veräußerung, Verpachtung und Erbbaurechte von (städtischen) Grundstücken

Die Liegenschaftsverwaltung übernimmt federführend sämtliche Aufgaben zum Erwerb, Verkauf sowie Pacht und Erbpachtangelegenheiten der Stadt Meckenheim.

Die Stadt Meckenheim kauft regelmäßig Grundstücke an. Beispielsweise um diese als Ausgleichsflächen im Rahmen der Bauleitplanung herzurichten oder als Tauschflächen bereitzuhalten.