Denkmalverzeichnis Aufnahme

Aufgabe der zuständigen Denkmalbehörde ist es, die Denkmäler zu erfassen, zu beschreiben, zu erforschen und ihren Denkmalwert zu begründen. Zu berücksichtigen sind dabei die künstlerische, architektonische und geschichtliche Bedeutung ebenso wie die topographischen, städtebaulichen oder stadtbaugeschichtlichen Zusammenhänge. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Adressdaten des Objektes
  • Aktuelle aussagekräftige Fotos vom Objekt
  • Lageplan mit farbiger Kartierung des Objektes

Voraussetzungen

  • formloser Antrag in Textform

Verfahrensablauf

  • Anregungen und Anträge auf Eintragung eines Denkmals sind mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Denkmalbehörde einzureichen
  • Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes
  • die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

2-6 Monate

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.09.2023
Fachlich freigegeben durch: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen