Bebauungspläne

Sie können bei uns eine Auskunft aus dem Bebauungsplan für ein bestimmtes Grundstück beantragen.
Schriftliche Auskünfte und amtliche Auszüge aus dem Bebauungsplan erfolgen auf formlosen Antrag.

Der Bebauungsplan (B-Plan) wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und wird im Baugesetzbuch (BauGB) als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet.

Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für Grundstücke innerhalb seines Geltungsbereiches. Bestehende Bebauungspläne können im Geoportal Meckenheim eingesehen werden. Über in Aufstellung oder Änderung befindliche Bebauungspläne gibt der Beteiligungsserver der Stadt Meckenheim Auskunft. Beteiligungsportal Bauleitplanung

Für Sie als Bürger oder Bürgerin sind die Festsetzungen des für Ihr Grundstück bestehenden Bebauungsplanes dann interessant, wenn es konkret darum geht, ein Grundstück zu bebauen bzw. bauliche Veränderungen vorzunehmen. In der jüngeren Vergangenheit hat der Landesgesetzgeber eine Vielzahl an baulichen Vorhaben von der Pflicht zur Stellung eines Bauantrages ausgenommen. Jedoch müssen auch solche genehmigungsfreien Vorhaben sämtlich öffentlich-rechtlichen Vorschriften - und zu diesen zählen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes - einhalten.

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, eine planungsrechtliche Beratung/ Bauberatung (siehe Bauberatung - Planungsrechtliche Beratung) vor Umsetzung eines Projektes in Anspruch zu nehmen.