Baulasten (Eintragungen, Auskünfte)
Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers zu einem ihr oder sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen.
1. Eintragung/Löschung
Die entsprechende Erklärung zur Eintragung oder Löschung müssen Sie schriftlich gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet beziehungsweise vorher anerkannt werden. Eine eingetragene Baulast kann nur mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde gelöscht werden.
Darüber hinaus benötigte Unterlagen zur Antragsstellung der Eintragung:
- 4 amtliche Lagepläne für jede einzutragende Baulast, Ausweiskopie(n) aller EigentümerInnen, Grundbuchauszug nicht älter als 2 Wochen, ggfs. Vollmacht
Gebühren:
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW), Stand 07.01.2025
- Eintragung: Tarifstelle 3.1.5.6.1; Entscheidung über die Eintragung einer Baulast; 150,00 Euro
- Löschung: Tarifstelle 3.1.5.6.2; Entscheidung über die Löschung einer Baulast; 100,00 Euro
2. Auskunft
Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis erhält grundsätzlich jede Person, die ein berechtigtes Interesse nachweist. Baulastauskünfte können über den Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis angefragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. zwei Wochen.
Gebühren:
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW), Stand 07.01.2025
- Textliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: Tarifstelle 3.1.5.6.3; 50,00 Euro pro Grundstück
Der Sachbearbeiter kann bei überdurchschnittlicher Bearbeitungszeit die Gebühr auf bis zu 150,00 Euro pro Grundstück erhöhen.
Das Mitsenden von Kopien der Baulasturkunde und ggfs. Lageplänen muss im Antrag beauftragt werden und wird mit einer Gebühr von 20,00 Euro berechnet. - Textliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht: Tarifstelle 3.1.5.6.4; 30,00 Euro pro Grundstück
Das Übersenden von Kopien der Baulasturkunde und ggfs. Lageplänen beim Vorhandensein von begünstigenden Baulasten muss im Antrag beauftragt werden und wird mit einer Gebühr von 20,00 Euro berechnet.
Der Antrag auf Baulastauskunft kann per Email oder postalisch an die in der rechten Randleiste aufgeführten Kontakte gesandt werden.