Bauberatung - Planungsrechtliche Beratung
Im Rahmen der Planung von Bauvorhaben kann eine Bauberatung bei der Bauaufsichtsbehörde sinnvoll sein. Sie kann dazu beitragen, Rechtsfragen abzuklären und das spätere Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. In schwierigen Fällen kann eine Bauvoranfrage empfehlenswert sein.
Die planungsrechtliche Bauberatung umfasst die persönliche sowie die telefonische Beratung. Es werden Auskünfte aus bestehenden Bebauungsplänen unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen erteilt. Ebenso werden planerische Inhalte und städtebauliche Entwicklungsziele der Stadt vermittelt.
Sofern ein Vorhaben konkret genug ausgestaltet ist, kann auch eine erste bauordnungsrechtliche Betrachtung erfolgen.
Die Beratung wird regelmäßig gemeinsam mit Mitarbeitenden der Fachbereiche 63 – Bauordnung und Denkmalpflege, 61 - Stadtplanung und Liegenschaften sowie gegebenenfalls Fachbereich 66 – Verkehr und Grünflächen durchgeführt.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte
- ggf. weitere Planskizzen oder Bauvorlagen
Entstehen mir Kosten?
Die Bauberatung ist gebührenfrei.
Muss ich Fristen beachten?
Die Bearbeitungsdauer ist von dem einzelnen Bauvorhaben und dem Umfang der Bauberatung abhängig. Die Beratung erfolgt jedoch in der Regel unmittelbar im Gesprächstermin.
Rechtliche Grundlagen
- BauO NRW - Landesbauordnung
- BauGB - Baugesetzbuch
- BauNVO - Baunutzungsverordnung
- Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ( VwVfG NRW)
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Kontakt
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Christine Grzesik-Hönig: Detailseite
- Telefon: 02225 917 148
- Fax: 02225 917 66135
- Raum: 2.39
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Zuständige Stelle
Fachbereich 61 - Stadtplanung, Liegenschaften: Detailseite
Leitung: Waltraud Leersch
Stadtverwaltung Meckenheim
Siebengebirgsring 4
2. OG