Bauakteneinsicht

Bei Änderung vorhandener Wohngebäude, deren Verkauf und bei ähnlichen Vorhaben, kann Einsicht in die archivierte Altakte der Bauaufsicht notwendig sein, wenn dem Eigentümer keine Unterlagen vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

Das Bauamt benötigt für die Akteneinsicht von Ihnen einen schriftlichen Antrag. Das Antragsformular finden Sie in der rechten Spalte.

Dem Antrag sind eine Kopie ihres Personalausweises sowie ein Eigentumsnachweis anzufügen.

Als Eigentümer/ -in können Sie auch eine andere Person bevollmächtigten, zum Beispiel einen Architekten, Makler etc.

In diesem Fall erteilen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht (siehe rechte Spalte) und fügen eine Kopie des Personalausweises des Bevollmächtigten bei.   

Nachdem der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen eingegangen ist, wird Ihr Anliegen geprüft und bearbeitet.

Sobald die Akten herausgesucht worden sind erhalten Sie telefonisch oder elektronisch eine Benachrichtigung, um einen Termin zur Akteneinsicht abzustimmen.

Möchten Sie Dokumente aus den Akten zur Verfügung gestellt bekommen, gibt es die folgenden Möglichkeiten:

Anfertigung von Kopien:

Sie markieren die Dokumente bei der Akteneinsicht und bekommen diese zusammen mit der Gebührenrechnung per Post zugeschickt.

Fotografieren der Dokumente:

Bei der Akteneinsicht können Sie die Dokumente kostenfrei fotografieren. Sie erhalten die Gebührenrechnung für die Bereitstellung der Akte per Post.

Entstehen mir Kosten?

Die Gebühren werden nach Aufwand berechnet. Eine Übersicht ist beim Antragsformular enthalten.

Weitere Informationen

Die Akteneinsicht ist nur nach Terminvergabe möglich.

Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus, da ansonsten vermeidbare Rückfragen und zeitliche Verzögerung entstehen.

Die ausgefüllten Formulare können Sie per E-Mail an eine der rechts aufgeführte Ansprechperson oder per Post (Stadt Meckenheim Fachbereich 63 Bauordnung und Denkmalpflege, Siebengebirgsring 4, 53340 Meckenheim) an uns senden.

Rechtliche Grundlagen

Für die Bereitstellung der Akte und eventuelle Kopien werden Gebühren Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Meckenheim erhoben.