Auslandsgeburten und Auslandssterbefälle (Beurkundung)
Beim Standesamt des Wohnortes kann eine nachträgliche Beurkundung der Geburt oder des Sterbefalles eines deutschen Staatsangehörigen beantragt werden.
Entstehen mir Kosten?
Nachträgliche Beurkundung der Geburt 40,00 €.
Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalles 21,00 €.
Online-Beantragung im Kommunalportal
Die Anforderung und Bezahlung von Urkunden und Bescheinigungen ist auch komplett online möglich.