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Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
Wohngeld wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte, die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten, tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Antragsberechtigt für den Mietzuschuss sind:
- Mieter von Wohnraum bzw. Nutzungsberechtigte (Dauerwohnrecht)
- Bewohner eines Heimes im Sinne des Heimgesetzes
- Personen, die Wohnraum im eigenen Haus, das mehr als zwei Wohnungen hat bewohnen.
Antragsberechtigt für den Lastenzuschuss sind:
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von
- der Anzahl der Haushaltsmitglieder,
- dem zu berücksichtigen Gesamteinkommen
- und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentum).
Die Gewährung von Wohngeld ist antragsabhängig.
Antragsvordrucke erhalten Sie
- bei der Wohngeldstelle im Fachbereich 50 (Telefonisch oder per Email)
- oder online beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung - hier steht Ihnen auch der Wohngeldrechner des Landes NRW zur Verfügung: https://www.mhkbd.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld
Wohngeld Online
Ab sofort können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld auch Online über das Serviceportal "Gemeinsam Online" beantragen.
Für die Nutzung dieses Dienstes ist eine Registrierung im Serviceportal "Gemeinsam Online" notwendig. Hilfreiche Tipps zum Ablauf der Registrierung sowie der Antragsstellung erhalten Sie auf der Internetseite des Serviceportals.
Die Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen: PDF Hinweis zum Datenschutz Wohngeld
Welche Unterlagen benötige ich?
Alle Unterlagen können Sie online ausfüllen/herunterladen beim Punkt "Wohngeld mit Hilfe von Antragsvordrucken per Post beantragen"
Wohngeld - Infoseite beim MHKBG
Wohngeldrechner
Welche Dienststelle ist zuständig?
Lebenslagen, zu denen diese Dienstleistung gehört
Ansprechpartner:
- Vanessa Grafen
- Monika Lorenz
- Jannik Zirbes
Tel.: 02225/917-155
E-Mail: wohngeldstelle@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-512
E-Mail: wohngeldstelle@meckenheim.de
Tel.: 02225/917-212
E-Mail: wohngeldstelle@meckenheim.de
Standorte, an denen diese Dienstleistung angeboten wird
Rathaus
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim