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Ungetrübte Urlaubszeit daheim
Stadt Meckenheim gibt Tipps, wie das entspannte Miteinander gelingt
Deutschland steuert einem Rekordsommer entgegen. Schon seit Wochen lacht die Sonne von einem wolkenlosen Himmel. Diese mediterrane Witterung dürfte sich fortsetzen, sodass auch in Meckenheim viele Bürger die Urlaubzeit im Freien – auf dem Balkon, im Garten oder eigenen Pool - genießen werden. Allerdings sind dabei einige Regeln zu beachten, damit das Verhältnis zur Nachbarschaft ungetrübt bleibt. Die Stadt Meckenheim weiß, wie dies gelingt:
Selbst wenn das heimische Grün derzeit unter der starken Sonneneinstrahlung und Trockenheit leidet, wird es regelmäßig geschnitten. Rasenmähen ist grundsätzlich an Werktagen, montags bis samstags, zwischen 7 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 20 Uhr erlaubt. Für Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider und Freischneider gilt die eingeschränkte Zeit ausschließlich von montags bis samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr.
Großer Beliebtheit erfreut sich im Sommer vor allem das Grillen im Freien. Es ist gestattet, wenn es lediglich gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür Sorge getragen wird, dass die Gerüche nicht in die Wohn- und Schlafräume des Nachbarn eindringen.
Musik darf rund um die Uhr nur in einer Lautstärke abgespielt werden, die Dritte nicht erheblich belästigt. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist grundsätzlich die Nachtruhe einzuhalten, in der alle Ruhe störenden Betätigungen verboten sind. Auch während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sind Tätigkeiten, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden sind, tabu.
Bei allen Aktivitäten aber gilt: Ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht es nicht! Gespräche mit den Nachbarn sind wichtig. Sie sorgen für Verständnis, Akzeptanz, ein gutes Verhältnis und somit für einen entspannten Urlaub daheim. In diesem Sinne wünscht die Stadt Meckenheim ihren Bürgern eine erholsame Sommerzeit!