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So gelingt der Urlaub daheim
Gegenseitige Rücksichtnahme der Nachbarn ist die Basis
Die schönste Zeit des Jahres hat begonnen: Strahlend blauer Himmel und mediterrane Temperaturen locken in diesen hochsommerlichen Wochen wieder ins Freie. Viele Mitbürger genießen sonnige Momente auf dem Balkon, im Garten oder eigenen Pool. Nichts kann die heitere Urlaubsstimmung trüben, bis Unstimmigkeiten mit den Nachbarn dunkle Wolken aufziehen lassen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, erinnert die Stadt Meckenheim an einige Regeln, die es zu beachten gilt.
Rasenmähen ist grundsätzlich an Werktagen, montags bis samstags, zwischen 7 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 20 Uhr erlaubt. Für Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider und Freischneider gilt die eingeschränkte Zeit ausschließlich von montags bis samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr.
Grillen im Freien ist gestattet, wenn dies lediglich gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür Sorge getragen wird, dass die Gerüche nicht in die Wohn- und Schlafräume des Nachbarn eindringen.
Musik darf rund um die Uhr nur in einer Lautstärke abgespielt werden, die Dritte nicht erheblich belästigt. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist grundsätzlich die Nachtruhe einzuhalten, in der alle Ruhe störenden Betätigungen verboten sind. Auch während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sind Tätigkeiten, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden sind, nicht erlaubt.
Bei allem aber gilt: Ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht es nicht! Gespräche mit den Nachbarn sind wichtig. Sie sorgen für Verständnis, Akzeptanz und ein gutes Verhältnis. In diesem Sinne wünscht die Stadt Meckenheim ihren Bürgern eine entspannte und erholsame Sommerzeit!