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Bitte keine Enten und Tauben füttern!
Liegen gebliebenes Brot kann Ratten anlocken
In dem Glauben, den Tieren etwas Gutes zu tun, füttern tierliebe Bürger Wasservögel und Tauben. Eine übermäßige und zudem nicht artgerechte Fütterung birgt jedoch die Gefahr für Mangelernährung, ungewollte Überpopulation sowie Anfälligkeit der Tiere für Krankheiten und Parasiten in sich.
Vogelkot kann zu einer Überdüngung der Gewässer sowie der Verschmutzung von Dächern, Fenstern, Autos und Verkehrsflächen führen. Ein Fütterungsverzicht ist nach Ansicht von Fachleuten die natürlichste und beste Methode, das ökologische Gleichgewicht wiederherzustellen und den Vögeln zu einem artgerechten Leben zu verhelfen.
Liegen gebliebenes Brot sowie sonstige Küchenabfälle ziehen zudem Ratten an, die verständlicherweise niemand als Untermieter in Parks, Grünanlagen und Höfen toleriert. Die von der Stadt in Auftrag gegebenen Maßnahmen zur Rattenbekämpfung verursachen regelmäßig nicht unerhebliche Kosten.
Zu Beginn der warmen Jahreszeit macht die Stadtverwaltung Meckenheim daher darauf aufmerksam, dass die Fütterung wie von Enten und Tauben nach der Meckenheimer Stadtordnung (MeStO) verboten ist. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bestraft werden.
Der Ordnungsaußendienst wird in der nächsten Zeit verstärkt die Einhaltung des Fütterungsverbotes überwachen.
Kontakt
Stadt Meckenheim
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bettina Wilms
Tel. (02225) 917191
E-Mail: bettina.wilms@meckenheim.de