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Verwaltung stellt sich auf
Personalrat und Bürgermeister unterschreiben Personalentwicklungskonzept
Zur Umsetzung einer gezielten Personalbewirtschaftung forderte die Politik in Meckenheim ein Personalentwicklungskonzept zu erstellen. Diesem politischen Auftrag ist die Verwaltung im Jahr 2013 nachgekommen.
Das Personalentwicklungskonzept wurde gemeinsam unter Beteiligung der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Verwaltung erarbeitet und durch den Rat der Stadt Meckenheim in seiner Sitzung am 11. Dezember 2013 als nachhaltige Leitlinie für Rat und Verwaltung beschlossen.
Zum 1. Januar trat dieses Personalentwicklungskonzept bereits in Kraft.
Bürgermeister Bert Spilles und Peter Lambrich als Personalratsvorsitzender unterzeichnen das Personalentwicklungskonzept der Stadt Meckenheim
„Ein Personalentwicklungskonzept ist deutlich mehr als ein Steuerungsinstrument für eine gezielte Personalbewirtschaftung und weist viele Facetten und einzelne Bausteine aus, die sich idealtypisch ergänzen und ineinander greifen“, so Bürgermeister Bert Spilles bei der Unterzeichnung des Konzeptes.
Das Thema der Personalentwicklung steht im Spannungsfeld der leistungsbezogenen und sinnvollen Weiterentwicklung des Personalbestandes einerseits und der haushaltsverantwortlichen Stellenbewirtschaftung andererseits.
Das Meckenheimer Personalentwicklungskonzept schlägt einen sinnvollen Bogen zu diesen beiden strategischen Ausrichtungen mit dem Ziel, für die Zukunft eine gut aufgestellte Verwaltung zusammenzuführen.
Die Konzeption enthält grundlegende Säulen und Bausteine für eine erfolgreiche Personalentwicklung. Anhand dieser Leitlinie sind Aufgaben unter Berücksichtigung von sozialen Parametern sowie unter dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels innerhalb der Stadtverwaltung auf einem gesicherten qualitativen Standard, serviceorientiert und zielorientiert wahrzunehmen.
Die bisher erreichten Leistungsstandards werden zu diesem Zweck seitens der Verwaltung fortgeschrieben. Die einzelnen Bausteine der Personalentwicklung werden in einem ständigen Prozess evaluiert und durch ergänzende Regelungen, Dienstanweisungen oder Vereinbarungen konkretisiert und weiter ausgestaltet.