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Stadt Meckenheim informiert:

Wegfall der Bagatellgrenze bei Abwassergebührenberechnung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG NRW) Münster hat mit einem Grundsatzurteil vom 3. Dezember 2012 (AZ. 9 A 2646/11) entschieden, dass die Anwendung der Bagatellgrenze bei der Abwassergebührenberechnung unwirksam ist.

Unter Bezugnahme auf das o. a. Urteil wird die Stadt Meckenheim in Kürze ihre Entwässerungssatzung überarbeiten und der Rechtsprechung anpassen.

In Meckenheim lag die Bagatellgrenze bislang bei 15 m³. Nur die Bürger, die durch eine separate RegenwassertonneWasseruhr für die Gartenbewässerung einen über die Bagatellgrenze hinaus gehenden Verbrauch nachgewiesen haben, konnten für diese Wassermengen einen Erlassantrag stellen.

Nach dem Wegfall der Bagatellgrenze kann bereits ab dem ersten Kubikmeter Verbrauchsmenge, welche für die Gartenbewässerung verwendet wird und somit nicht in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird, die Schmutzwassergebühr erlassen werden.

Der Nachweis dieser Wassermengen wird jedoch dem Gebührenpflichtigen durch den Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers auferlegt. Dieser Wasserzähler muss geeicht sein.

Jeder sollte in seinem eigenen Interesse prüfen, ob der Einbau eines zusätzlichen Wasserzählers bei geringen Abzugsmengen auch wirtschaftlich sinnvoll ist (Beschaffung, Einbau und die turnusmäßige Prüfung des Wasserzählers). Der Einbau des Zählers erfolgt nicht durch die Stadtwerke der Stadt Meckenheim.

Falls für das Jahr 2012 bereits Anträge vorliegen, werden in Kürze entsprechend geänderte Bescheide erlassen. Die für das Jahr 2012 noch nicht vorliegenden Anträge auf Erlass der Kanalbenutzungsgebühren können noch innerhalb von vier Wochen nach Zugang dieses Abgabenbescheides gestellt werden.

Für ab dem Jahr 2013 anfallende Wassermengen, die ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet werden, kann jeweils im Folgejahr innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Abgabenbescheides, ein Erlassantrag gestellt werden.

Ein entsprechendes Formular, erhalten Sie hier:

Auskünfte erteilt die Stadt Meckenheim, Fachbereich Finanzen, Elmar Hutmacher, unter Tel. (02225) 917186.